Abgeltungssteuer – Direkter, durch das verwaltende Finanzinstitut oder Depotanbieter abzuführende Pauschalsteuersatz an den Fiskus in Höhe von 25% der Kapitalerträge (Dividenden, Wertsteigerungen bei Liquidierung, Zinsen) plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.